General terms and conditions

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Gesamtfassung) Stand 01.05.2019
der Fa. Fibertek GmbH, Diezmannstraße 22, D-04207 Leipzig
Geschäftsführer: Sebastian Zehrfeld
HRB: 27335, Registergericht: Leipzig

§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen und Angebote. Für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten sie auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Mit der Auftragserteilung anerkennt unser Geschäftspartner diese Geschäftsbedingungen an. Etwaige abweichende Bedingungen des Geschäftspartners werden nur dann Vertragsbestandteil wenn wir dies ausdrücklich und schriftlich bestätigen. Stillschweigen oder Erfüllung der Vertragsleistung unsererseits gilt nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen des Geschäftspartners.

§2 Angebote, Vertragsgegenstand, Widerrufsrecht
1.Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich sind immer freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden von uns erst rechtsverbindlich, wenn wir diese in angemessener Frist bestätigt, oder aber mit Zustimmung unseres Geschäftspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt haben, wobei ein stillschweigendes Einverständnis der anderen Seite genügt.
2.Maßgebend für Art und Umfang der Lieferungen oder Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
3.Hinsichtlich der in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen , Webseiten und andere Beschreibungen angegebenen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Maße, Farben, Konstruktionen und Formen sowie sonstige Abweichungen, durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird, behalten wir uns handelsübliche Abweichungen vor, ohne das der Geschäftspartner Ansprüche hieraus herleiten kann.
4.Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Angaben kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.
5.Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen:
Erfolgt unsere Lieferung/Leistung als Fernabsatzgeschäft und ist der Geschäftspartner Verbraucher, so steht ihm ein Widerrufsrecht wie folgt zu.
a) Begriffsbestimmungen: Ein Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn der Vertrag über unsere Lieferung/Leistung unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (z.B. Fax, E-Mail, Telefon).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b) Widerrufsbelehrung: Der Geschäftspartner kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Die Standardversandkosten für die Anlieferung der Ware zum Kunden werden bei Vertragsrücktritt erstattet, die Rücksendekosten hat der Käufer zu tragen. Die Rücksendekosten belaufen sich in der Regel in Höhe und Umfang wertgleich wie die Standardversandkosten.
Der Widerruf ist zu richten an:
Fibertek GmbH
Diezmannstraße 22
D-04207 Leipzig
E-Mail: info@4x4fibertek.de
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. entstandenen Wertverlust nach §357 Abs. 7 BGB neue Fassung herauszugeben. Kann uns der Geschäftspartner die empfangene Leistung nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, beziehungsweise herausgeben, muss er uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss er Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Der Geschäftspartner hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Geschäftspartner mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang, bzw. dem Nachweis der Absendung.
Ende der Widerrufsbelehrung.

§3 Preise
1.Die Preise sind für Lieferung ab Werk bzw. Lager ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung Montage am Lieferort.
Inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Lohn- und Materialkosten oder die Preise unserer Lieferanten, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt gegenüber Nichtkaufleuten erst ab dem 5. Monat nach Vertragsabschluss.

§4 Lieferung, Gefahrübergang
1.Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Werk oder Lager auf Rechnung des Geschäftspartners. Versandweg und Transportmittel werden von uns bestimmt, soweit anderes nicht vereinbart ist. Wir erheben für die Versicherung der Lieferung eine zusätzliche Versicherungsgebühr.
2.Der Gefahrübergang auf den Geschäftspartner erfolgt mit Übergabe der Waren durch uns oder beim Verladen auf ein Fahrzeug des Geschäftspartners. Werden Waren vor dem Gefahrübergang beschädigt geht die Regulierung und der Schadensersatzanspruch auf uns über und der Geschäftspartner erhält, in angemessener Frist, von uns eine Ersatzlieferung.
Schäden oder Folgeschäden, die aus Montagefehlern oder durch unsachgemäße Benutzung resultieren, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
3.Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen und bei entsprechender vorheriger Ankündigung auch vorzeitiger Lieferung berechtigt. Gerät der Geschäftspartner mit der Erfüllung von ihn treffenden Mitwirkungspflicht (z. B. durch nicht rechtzeitigen Abruf, nicht ausreichender Spezifikation, unvollständiger Angabe der Versandanschrift ) bzw. mit der Abnahme auch nur einer Teillieferung in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer von uns setzenden Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen – soweit möglich – selbst zu treffen und die Ware auf Kosten und Gefahr des Geschäftspartners zu lagern oder zu versenden oder von dem Gesamtvertrag oder von Teilen davon zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Bezug auf den gesamten Vertrag oder auf Teile davon zu fordern; einer Ablehnungs- Androhung bedarf es nicht. Soweit der Geschäftspartner Kaufmann ist, bleiben unsere Rechte auf Hinterlegung und Selbsthilfeverkauf unberührt.

§5 Lieferzeit
1.Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Geschäftspartner berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, so ist der Geschäftspartner unter Ausschluss anderer Rechte berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, so beschränkt sich sein Rücktrittsrecht darauf, es sei denn, die erfolgte Lieferung hätte für den Geschäftspartner kein Interesse mehr.
2.Kommt es zu Liefer – oder Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnung usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, so sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten
3.Dauert die Behinderung mehr als 3 Monate ist der Geschäftspartner nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten teils vom Vertrag zurückzutreten und unter Ausschluss weitergehender Rechte die Rückzahlung etwaig geleisteter Anzahlung zu verlangen. Bei teilweiser Lieferung kann der Geschäftspartner vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für Ihn ohne Interesse wäre

§6 Zahlungsbedingungen
1.Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen Zug um Zug bei Lieferung rein netto zu leisten. Schecks werden nicht als Zahlung Statt geleistet angesehen. Wir übernehmen Schecks und Wertpapiere unter Vorbehalt aller Rechte und ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlegung. Diskont- und Nebenspesen gehen zu Lasten des Geschäftspartners.
2.Wir sind berechtigt, ungeachtet einer gegenteiligen Leistungsbestimmung durch den Geschäftspartner Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden, und zwar zunächst auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3.Gegen unsere Ansprüche kann der Geschäftspartner nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Geschäftspartners von uns schriftlich anerkannt, oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
4.Bei Überschreitung von Zahlungsterminen werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank Frankfurt berechnet. In Rechnung gestellte Zinsen sind sofort fällig.
5.Zahlungen von Fremdwährungen werden am Buchungstag zum aktuellem Tageskurs in Euro umgerechnet.

§7 Eigentumsvorbehalt
1.Bis zur Erfüllung sämtlicher, uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Geschäftspartner zustehenden Forderungen, behalten wir uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor.
2.Die Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird im folgendem Vorbehaltsware bezeichnet. Der Geschäftspartner verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich. Er verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gesondert aufzustellen oder zu lagern und uns auf verlangen den Aufstellort mitzuteilen.
3.Der Geschäftspartner darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehende Forderungen tritt der Geschäftspartner bereits jetzt sicherheitshalber an uns ab. Wir ermächtigen den Geschäftspartner widerruflich, die an ihn abgetretene Forderungen für seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Geschäftspartner die Abtretung offenlegen und uns die erforderliche Auskünfte und Unterlagen geben.
4.Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Geschäftspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Geschäftspartner.
5.Bei vertragswidrigem Verhalten des Geschäftspartners, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Geschäftspartners zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Geschäftspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§8 Gewährleistung
1.Gewährleistungsansprüche von Vertragspartnern, die keine Verbraucher sind, werden nur dann anerkannt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung eines Mangels – bei offensichtlichen Mängeln spätestens am 8. Tag nach Lieferung – bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Für Kaufleute gilt davon unabhängig § 377 HGB.
2.Eine Verpflichtung zur Gewährleistung besteht nicht, wenn die Gewährleistung durch Nachbesserungsarbeiten des Geschäftspartners oder eines Dritten erschwert worden ist. Wenn die Inbetriebnahme bzw. Montage nicht durch uns oder von uns geschultes Personal erfolgt ist, hierunter fallen auch Folgeschäden durch unsachgemäße Montage, oder Mängel, die auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oder auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, oder wenn Instandsetzungen und Mängelbeseitigungen vom Geschäftspartner oder durch von ihm berufene Dritte durchgeführt werden, oder wenn der Geschäftspartner mit Beträgen in Verzug ist, die zu einem Mangel in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen. Gegenüber Vertragspartnern, die keine Verbraucher sind, gilt: Gebrauchte Ware ist von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.
3.Gegenüber Vertragspartnern, die keine Verbraucher sind, erfolgt die Beseitigung oder Behebung eines nachgewiesenen und von uns verschuldeten Mangels nach unserem Ermessen. Sind wir zur Mängelbeseitigung nicht in der Lage, steht dem Geschäftspartner ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu. Für die Minderung kommt es auf den Zeitwert an. Im Falle des Rücktritts sind gegen Erstattung des Kaufpreises außer den gelieferten Gegenständen auch die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
4.Bei Neuteilen sowie bei Zubehörteilen leisten wir eine Garantie von 24 Monaten nach Übergabe an den Geschäftspartner. Auf GFK-Teile besteht eine lebenslange Garantie. Ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Verschleißteile (Gummierungen und sonstige Dichtungsteile, Schließungen sowie kulanzweise Beleuchtungen); für diese gilt eine zwölfmonatige Garantie. Für Öldruckdämpfer wird eine vierundzwanzigmonatige Garantie auf die Funktion bzw. den Betrieb gewährt; optische Mängel, sind davon nicht umfasst. Mängel an der Lackierung werden nach Begutachtung durch uns entweder mit einem von uns beauftragten Unternehmen beseitigt, oder aber wir erteilen dem Geschäftspartner schriftlich die Erlaubnis zur Nachbesserung, wobei für Teil-, wie auch Komlplettlackierungen der maximale Gutschriftsbetrag von 240,00 EUR netto für Topup Cover, sowie von 375,00 EUR netto für Hardtops festgesetzt wird.
Diese Garantien gelten nicht für Schäden und Mängel, die auf eine unachtsame und nicht zweckgebundene Lagerung, Transport oder Betrieb der Ware oder des betreffenden Teils der Ware schließen lassen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen Sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit Ablauf der Garantiefrist für das vollständige Produkt. Instandsetzung am Ort der Auslieferung kann nicht verlangt werden. Die Garantieleistung erstreckt sich auf das Bauteil, nicht auf den Transportweg zur bzw. von der nächstgelegenen Servicestelle.

§9 Sicherheitsleistung
1.Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Geschäftspartners erheblich mindern, ergeben sich begründete Zweifel an die Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners oder hält dieser die Zahlungsbedingungen nicht ein, werden alle uns gegen den Geschäftspartner zustehende Forderungen sofort fällig einschließlich etwaiger Wechsel mit späteren Fälligkeiten; wir können in diesen Fällen auch die Stellung von Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl, uns gegebene Sicherheiten freizugeben, soweit sie den Wert unserer jeweiligen Gesamtforderungen um 25% übersteigen.
2.Solange uns ein vertragliches Eigentumsrecht zusteht, können wir bei berechtigtem Verlangen auf Herausgabe der gelieferten Waren auch die zur Verfügungsstellung der Produkte einschließlich des Inkassos beim Käufer beanspruchen. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, uns auf Verlangen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (Herausgabe der kompletten Ware). Der Geschäftspartner wird uns ein vollständiges Verzeichnis des Warenverbleibs zur Verfügung stellen und erklärt sich damit einverstanden, dass wir alle auf uns übergegangenen Rechte, insbesondere das Inkasso- Recht an Dritte abtreten.
3.Bei berechtigtem Verlangen auf Herausgabe der gelieferten Waren oder auch der Verwertung gewährter Sicherheiten ist der Geschäftspartner damit einverstanden, dass die Gegenstände bzw. Sicherheiten ohne Urteil oder Beschluss eines Gerichtes oder Inanspruchnahme eines Gerichtes oder Inanspruchnahme eines Gerichtsvollziehers auf seine Kosten von uns in Besitz genommen werden, ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist.
4.Wir sind unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Geschäftspartners berechtigt, die in Besitz genommene Vorbehaltsware und andere Sicherheiten durch freihändigen Verkauf auf Rechnung und Gefahr des Geschäftspartners bestmöglich zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten wird dem Geschäftspartner auf seine Restschuld gutgeschrieben. Ein etwaiger Übererlös wird Ihm ausgezahlt.

§10 Schadenersatz
Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schäden begrenzt. Ein Schadenersatzanspruch besteht nicht für mittelbare und für Folgeschäden, sowie in den Fällen, in denen der Geschäftspartner vom Vertrag zurücktreten oder mindern kann. Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung aus Satz 1 nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§11 Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Geschäftspartners
aus diesem Vertrag an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung erlaubt.

§12 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
1.Zahlungs- und Erfüllungsort der Fa. Fibertek GmbH ist das Land-, bzw. Amtsgericht in Leipzig, es gilt das deutsche Handelsrecht.
2.Es gilt das jeweilige deutsche bzw. internationale Landesrecht bei Exportlieferungen der Fa. Fibertek GmbH.
3.Ist unser Geschäftspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes als ausschließlicher Gerichtsstand das Regionalgericht in Karlsruhe, vereinbart. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln, die an anderen Orten zahlbar sind, sowie für den Fall, dass im Klageweg die in Anspruch nehmende Partei nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des deutschen Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind berechtigt, den Geschäftspartner auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

§13 Vertragserhaltung
Sollte eine oder sollten mehrere Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen oder den zusätzlichen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es gilt dann vielmehr – soweit gesetzlich zulässig – eine der ungültigen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahekommende als vereinbart.

§14 Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommision wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplatform zur Online-
Beilegung von Streitigkeiten (sog."OS-Platform") bereitstellen. Die OS-Platform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen.
Erreichbar wird die OS-Platform unter dem folgenden Link sein:
http://ec.europa.eu/consumers/odr

§15 Ungültigkeit früherer Bedingungen
Durch diese Geschäftsbedingungen werden alle unsere vorangegangenen Bedingungen ungültig.